Terravino - LARP Forum
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.


Das Forum in, um und über das Fürstentum Terravino
 
StartseiteNeueste BilderSuchenAnmeldenLogin
Unsere AGB´s findet ihr hier Drache +++ Terravino 5 +++ 28.09. - 30.09.2018 +++ Stöcklewald Furtwangen +++ Alle Infos im Wiki +++

 

 Unsere AGB´s findet ihr hier

Nach unten 
AutorNachricht
Admin
Admin
Admin


Anzahl der Beiträge : 121
Anmeldedatum : 23.07.13
Ort : Karlsruhe

Unsere AGB´s findet ihr hier Empty
BeitragThema: Unsere AGB´s findet ihr hier   Unsere AGB´s findet ihr hier I_icon_minitimeSo 26 Jan 2014, 15:05

Download Link: [url=http://www.file-upload.net/download-8554572/AGBs.pdf.html ]http://www.file-upload.net/download-8554572/AGBs.pdf.html [/url]

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terravino-Orga
§ 1 - Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der
Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der
Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
§ 2 - Regelwerk
1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der
Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene
Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach
Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte
hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich
eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller
Erstattung seines Spielbeitrags zu.
§ 3 – Sicherheit
1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden
körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der
Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem
beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter
hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel
nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondre die von ihm
verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren.
Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie
selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel
hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu
vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und
Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen
Feuerstätten.
5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die
das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von
Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern
unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss
vom Spiel.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen
des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge
leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter
eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 4 - Haftung
1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung
des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und
Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens
beschränkt.
§ 5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen
bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten
Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem
Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte
sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch
nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der
Veranstaltung
1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne Absprache mit dem
Veranstalter übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 – nach Anmeldeschluss
des Veranstalters, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. Wenn der
Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson
kommt ein Vertrag nach §1 zustande, erhält der ursprüngliche Teilnehmer seinen
Teilnehmerbeitrag in vollem Umfang zurück.
3. Bei Rücktritt, sollte keine Ersatzperson vom Teilnehmer genannt werden, versucht der
Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird
der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
§ 7 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die
Zahlung bis zum Anmeldeschluss der Veranstaltung nicht erfolgt sein, so verfällt der
Anspruch auf den Spielerplatz. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall vor, den
Platz an eine andere Person zu vergeben. Unberührt davon bleibt das Recht des
Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage
geltend zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter
berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der
Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die
gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine
Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu
tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für
dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 8 - NSC-Klausel
1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er
Folge zu leisten.
2. NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über
ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch
genommen werden.
§ 9 - Rabatte
1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom
üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die
vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung
sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht
erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt
gleichwohl bestehen.
3. Sanitäter, welche sich als solche zur Verfügung stellen und vom Veranstalter als
solche akzeptiert und vorgestellt werden, erhalten einen Rabatt der jeweils vorab mit
dem Veranstalter zu vereinbaren ist.
§ 10 - Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der
Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese
Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden
vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -
klasse, etc).
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden
vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
§ 11 – Sonstiges
1. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
2. Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.
Nach oben Nach unten
http://wiki.art-o-polo.de/doku.php?id=terravino_orga
 
Unsere AGB´s findet ihr hier
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Unsere Regeln findet ihr hier

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Terravino - LARP Forum :: Gästebereich :: AGB´s, Regeln und sonstige Info´s-
Gehe zu: